Wenn es ums Ganze geht
Kollektiv
Wir bieten umfassende rechtliche und strategische Unterstützung für alle kollektivrechtlichen Interessenvertretungen (Betriebs-, Personal- und Werkstatträte), damit Sie die Interessen Ihrer Belegschaft gezielt und effektiv vertreten können.
Themen
- Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
- Betriebsänderungen
- Umgang mit Betriebsratsanhörungen
- Abschluß von Betriebsvereinbarungen
- Neugründung eines Betriebsrates
- Fragen des Tarifvertragrechts, einschließlich des Arbeitskampfrechts
- Alle anderen Aufgaben der gesetzlichen Kollektivorgane
Darüber hinaus bieten wir betriebliche Grundlagenschulungen sowie themenbezogene Seminare für Interessenvertretungen an.
Unsere 2 Besprechungsräume bieten die Möglichkeit, sich bei uns in der Kanzlei zu treffen, aber gerne kommen wir auch zu Ihnen in den Betrieb. Sollte eine Besprechung in Präsenz nicht möglich sein, sind wir auch mit diversen Online-Meeting-Tools wie Teams und Zoom bestens vertraut.
Im kollektivrechtlichen Bereich muss in der Regel der Arbeitgeber die Kosten unserer Tätigkeit tragen. Aber auch hier unterstützen wir Sie natürlich, etwa bei der Abfassung der für die Beauftragung notwendigen Beschlüsse.
Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung für Betriebs-, Personal-, und Werkstatträte bei der Durchsetzung sämtlicher Mitbestimmungsrechte. Die „großen“ Themen sind hier etwa die Aushandlung von Regelungen zur Arbeitszeit und deren Erfassung oder die Ausübung von Mitbestimmungsrechten bei Datenschutzthemen.
Betriebsänderungen
Wesentlicher Schwerpunkt der Beratung von Betriebsräten ist die Begleitung bei Betriebsänderungen in Form von Personalreduzierungen, Betriebsverlagerungen, Aufspaltung von Betrieben etc. und den aus diesen Anlässen geführten Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Hierbei kommt uns auch unsere langjährige Kooperation mit regionalen und überregionalen Trägern von Transfergesellschaften zugute.
Betriebsratsanhörungen
Der Betriebsrat ist bei personellen Einzelmaßnahmen (Kündigungen, Einstellungen, Versetzungen etc.) anzuhören. Es handelt sich dabei um ein stark formalisiertes Verfahren, in welchem Fristen und restriktive Kataloge von Widerspruchsmöglichkeiten zu beachten sind. Wir begleiten Betriebsräte in diesen Verfahren und unterstützen bei der Formulierung von Widerspruchsschreiben, damit die Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte nicht an den Formalien scheitert.
Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Durch Betriebsvereinbarungen erfolgt die praktische Umsetzung des im BetrVG vorgesehenen Mitbestimmungsverfahrens. Sie haben für die Beschäftigten eine große praktische Bedeutung, weil sie – etwa in Fragen der Arbeitszeit – verbindliche und verlässliche Regeln für den betrieblichen Alltag schaffen. Dabei sollen sie zum einen verständlich für die Betroffenen, zum anderen aber auch rechtlich verbindlich sein – zwei Bedingungen, die nicht immer leicht unter einen Hut zu bringen sind. In diesem Sinne unterstützen wir bei der Formulierung von Betriebsvereinbarungen und beteiligen uns an der Seite unserer Interessenvertretungen an den oft komplexen Aushandlungsprozessen, um hier optimale Lösungen für die Beschäftigten zu erzielen.
Neugründung eines Betriebsrates
Aller Anfang ist schwer: Betriebsratswahlen sind ohnhin komplex und fehleranfällig. Das gilt vor allem dann, wenn ein Betriebsrat erstmaltig gewählt werden soll. Hinzu kommen oft poltisch motivierte Versuche von Arbeitgeberseite, die Installation von Betriebsräten zu verhindern.
Wir begleiten Neuwahlen zusammen mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften von Anfang an und sorgen für einen rechtssicheren Ablauf zur Vermeidung von Anfechtungen. Und natürlich begleiten wir auch alle „normalen“ Betriebsratswahlen, die dann alle vier Jahre nach der Neuwahl eines Betriebsrats durchgeführt werden müssen.
Tarifvertragsrecht / Arbeitskampfrecht
Wir verfügen über fundierte Erfahrung im Umgang mit Tarifverträgen. Unsere Beratung umfasst die Begleitung von Verhandlungen, Auslegung und Umsetzung tariflicher Regelungen.
Die Kanzlei besitzt darüber hinaus auch eine ausgewiesene Expertise im Arbeitskampfrecht. So haben wir in den 90er Jahren den längsten Arbeitskampf in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland an der Seite der IG Medien erfolgreich begleitet.
